In der Regel wird die InterGest von ihren Kunden
beauftragt, wenn ein Unternehmen eine Niederlassung oder
Tochtergesellschaft im Ausland bzw. weitere Niederlassungen dort
gründet.
Wir übernehmen für unsere Kunden zunächst sämtliche
Gründungsformalitäten und erarbeiten mit unseren Kunden ein
maßgeschneidertes Konzept für deren Export.
Um der zu gründenden ausländischen Betriebsstätte einen guten Start zu gewährleisten, stellen wir unter anderem zur Verfügung:
eingearbeitetes Personal, das für die
Erledigung aller Büroarbeiten neben der Landessprache in der Regel auch
Englisch, Deutsch und Französisch beherrscht
eine amtlich zugelassene Buchhaltungsorganisation unter der Leitung eines Wirtschaftsprüfers und eines Steuerberaters
ein erfahrenes Beraterteam für alle Spezialgebiete des internationalen Handels und Verkehrs sowie des Bankwesens
modern
eingerichtete Räumlichkeiten in den Geschäftszentren der Weltstädte mit
neuesten Bürokommunikationsanlagen und IT Strukturen
umfangreiche
Fakturierungs- und Buchhaltungsarbeiten, Verkaufs- und
Lagerstatistiken, Margen Kalkulationen, Vertreter- und Lohnabrechnungen