Unternehmen > Gründung

Gründung

In der Regel wird die InterGest von ihren Kunden beauftragt, wenn ein Unternehmen eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland bzw. weitere Niederlassungen dort gründet.
Wir übernehmen für unsere Kunden zunächst sämtliche Gründungsformalitäten und erarbeiten mit unseren Kunden ein maßgeschneidertes Konzept für deren Export.

Um der zu gründenden ausländischen Betriebsstätte einen guten Start zu gewährleisten, stellen wir unter anderem zur Verfügung:

  • eingearbeitetes Personal, das für die Erledigung aller Büroarbeiten neben der Landessprache in der Regel auch Englisch, Deutsch und Französisch beherrscht
  • eine amtlich zugelassene Buchhaltungsorganisation unter der Leitung eines Wirtschaftsprüfers und eines Steuerberaters
  • ein erfahrenes Beraterteam für alle Spezialgebiete des internationalen Handels und Verkehrs sowie des Bankwesens
  • modern eingerichtete Räumlichkeiten in den Geschäftszentren der Weltstädte mit neuesten Bürokommunikationsanlagen und IT Strukturen
  • umfangreiche Fakturierungs- und Buchhaltungsarbeiten, Verkaufs- und Lagerstatistiken, Margen Kalkulationen, Vertreter- und Lohnabrechnungen
 

Top Home
© 2008 by InterGest Ukraine